Depublikationspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 13. September 2019, 19:21 Uhr

Depublikationspflicht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Offenbar sind die Gebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Medien Unternehmen dazu verpflichtet , Inhalte die Sie online publizieren nach einer gewissen Zeit wieder aus dem Internet zu entfernen.

Dies steht der Möglichkeit entgegen , im Internet eine Art gesellschaftliches Gedächtnis aufzubauen , in dem die Inhalte dauerhaft für die Zahler der Gebühren zur Verfügung gestellt werden.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Depublizieren